Inhaltsverzeichnis
Was ist eigentlich Outplacement?
Gibt es Beispiele für Outplacement?
Was umfasst eine Outplacementberatung?
Was ist eigentlich Outplacement?
Outplacement ist die beratende Unterstützung ausscheidender Führungskräfte und Mitarbeiter mit dem Ziel der beruflichen Neuorientierung. Sie wird vom Arbeitgeber finanziert und ist nicht nur im Interesse des betroffenen Arbeitnehmers. Im Gegenteil - der Arbeitgeber hat ein genauso hohes Interesse an diesem personalwirtschaftlichen Instrument.
Zum einen wird er seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem scheidenden Mitarbeiter gerecht. Outplacement sichert aber auch eine hohe Motivation beim Betroffenen und auch dem Umfeld in der Belegschaft, zahlt also auf die Produktivität ein. Schließlich kann Outplacement dazu beitragen, den Trennungsprozess zu beschleunigen, ein streitiges Ausscheiden zu vermeiden und sichert damit den Betriebsfrieden. Die Outplacementberatung hat daher eine hohe volks- und betriebswirtschaftlich Bedeutung. Immerhin werden jedes Jahr etwa 8.800 Menschen vor der Erwerbslosigkeit bewahrt. (BDU-Marktstudie Outplacementberatung in Deutschland 2020)
Gibt es Beispiele für Outplacement?
Um die Beratungsleistung etwas anschaulicher zu machen, haben wir einige anonymisierte Beispiele von Beratungen unserer Mitgliedsunternehmen aufgeführt. Hier noch ein Hinweis: In aller Regel führt Outplacement für die Betroffenen mindestens zu einer Wahrung ihres Besitzstandes (also des Einkommens im Vergleich zur alten Beschäftigung): Über 70 Prozent halten oder erhöhen ihre beruflichen Verdienste.
Kaufmännische Leiterin einer familiengeführten Brauerei, Mitte 50,
verlor aufgrund eines Nachrückers aus der Inhaber-Familie ihre Position und konnte mit Hilfe einer intensiven Outplacement-Beratung innerhalb von 7 Monaten eine Stelle als Verwaltungsleiterin einer Stiftung antreten – trotz Covid19.
Leiter Engineering eines Automobil-Zulieferers, Anfang 50,
verlor im Rahmen einer Umstrukturierung seine Position und startete nach 6 Monaten neu als Werksleiter bei einem Mittelständler in Norddeutschland. Er konnte sich im Hinblick auf Verantwortung und Gehalt deutlich verbessern.
Head of Financial Shared Service, Mitte 40,
verlor durch einen Vorgesetztenwechsel seine Position bei einem globalen Produktionsunternehmen und konnte nach 4 Monaten Beratungszeit während der Pandemie einen unbefristeten Festvertrag als Leiter Rechnungswesen bei einem Mittelständler in seiner Wunsch-Region Niedersachsen unterzeichnen.
International erfahrene Finanz- und Controllingspezialistin, Anfang 50, TZ Position,
verlor nach 25 Jahren aufgrund von Funktionsverlagerungen nach Indien ihre Position in einem globalen Konzern. Noch während der Freistellungphase erhielt sie dank guter Netzwerkarbeit und klarer Positionierung einen Vertrag bei einem globalen Automobilhersteller; trotz Lockdown und offiziellem Einstellungsstop. Tätigkeit, Firma und Gehalt entsprechen dabei voll und ganz ihrem "Wünsch-Dir-Was-Bild".
Erfahrener Einkaufscontroller eines namenhaften Konzerns für Konsumgüter
hatte im Rahmen eines Freiwilligenprogramms einen Aufhebungsvertrag mit Outplacementberatung unterschrieben, um sich beruflich neu zu orientieren. Durch die Beratung war er schnell erfolgreich mit seinen Bewerbungen. Jedoch platzte ein Vertragsangebot zu Beginn des ersten Corona-Lockdowns. Mit Unterstützung seines Karriereberaters konnte innerhalb kurzer Zeit ein neues Vertragsangebot als stellvertretender Standortleiter bei einem namenhaften Milchprodukteherstellers initiiert werden. Nach der Jobsuche war der Umzug mit Ehefrau in eine neue Metropolregion schnell erledigt.
64 jährige studierte Chemikerin mit Controllingkenntnissen
konnte durch die Unterstützung ihres Karriereberaters über die Herausarbeitung neuer beruflicher Ziele, die Erarbeitung der beruflichen Erfolge, die Erstellung der Bewerbungsunterlagen, das Aufsetzen der Social Media Profile Zuversicht und Selbstvertrauen gewinnen und nun nach knapp 11 Monaten den Erfolg vermelden. Heute ist sie als Sachbearbeiterin für Immobilienfragen bei einer Bundesbehörde tätig.
Ist Outplacementberatung steuerfrei?
Dieses Thema war nicht immer unumstritten, ist aber nun geklärt. Denn durch das Jahressteuergesetz 2020 wird Outplacement, ausdrücklich einkommensteuerfrei gestellt (neuer § 3 Nummer 19 EStG „...Steuerfrei sind auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Die Leistungen im Sinne der Sätze 1 und 2 dürfen keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben.“). Diese ausdrückliche Regelung im Einkommensteuergesetz gilt bereits für den Veranlagungszeitraum 2020.
Die Änderung des Gesetzgebers ist übrigens auf einen Vorschlag des BDU zurückzuführen. Gerade jetzt in Zeiten der Pandemie sehr wichtig. Denn sollte die Pandemie zu größeren Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt führen, kann Outplacement viele Beschäftigte vor der Erwerbslosigkeit bewahren.
Was umfasst eine Outplacementberatung?
Arbeitgeber, aber auch betroffene Arbeitnehmer sollten eine Outplacementberatung sorgfältig auswählen. Immerhin geht es um eine einschneidende berufliche Wegmarke. Der BDU hat daher die BDU-Grundsätze der Outplacementberatung(GdOPB) entwickelt. In den GdOPB werden die wesentlichen Schritte einer Beratung, aber auch die Anforderungen an das Beratungsunternehmen beschrieben. Fragen Sie bei der Auswahl Ihrer Beratung danach. Eine Auswahl von Anbietern finden Sie übrigens hier, im Fachverband Outplacementberatung des BDU.
Download der BDU-Grundsätze der Outplacementberatung(GdOPB)
Was ist Transferberatung?
Transfergesellschaften sind seit dem Ende der 80er Jahren ein häufig eingesetztes Mittel der Wahl, wenn es darum geht, dass sich ein Arbeitgeber ohne Kündigung, sondern mittels Aufhebungsvertrag von Beschäftigten trennen will. Dieses Instrument ist vielfach bewährt und hat Akzeptanz bei Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen gefunden. Die Beschaffenheit des Angebotsmarktes an Transferdienstleistern ist vielfältig und heterogen, das Selbstverständnis der Transferanbieter und die Angebotsqualität ebenso. Nicht immer werden die berechtigten Erwartungen der betroffenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Transfergesellschaften erfüllt. Das sinnvolle Arbeitsmarktinstrument wird damit in seinem Wert nicht voll ausgeschöpft – was mit Blick auf die stattlichen Zuschüsse und den damit verbundenen Steuergeldern (Transfer-Kurzarbeitergeld) sowie den Leistungen aus Sozialplänen mehr als bedauerlich ist.
Der Fachverband Outplacement des BDU hat sich nun dieser Thematik angenommen, da viele seiner Beratungsunternehmen in Bezug auf Transfergesellschaften beraten. In den Grundsätzen ordnungsgemäßer Transferberatung (GoTB) wird die Frage beantwortet, wie eine gute Transfergesellschaft aufgestellt sein muss, um den Erfolg und das Leistungsversprechen des Instrumentes wirklich einzulösen: Den Teilnehmenden der Transfergesellschaft die beste Vorbereitung zum nächsten Karriereschritt zu gewähren, Zugänge zum Arbeitsmarkt zu verschaffen, tatkräftig und nachweislich hohe Vermittlungsquoten aufzuweisen und zweckdienliche Qualifizierungen für die Teilnehmenden zu organisieren. Gleichzeitig wird Arbeitgebern, wie auch betrieblichen Verhandlungsgremien eine Orientierung an die Hand gegeben, was ein Transferanbieter leisten muss und nach welchen Kriterien eine Transfergesellschaft ausgewählt werden soll.
Download der BDU-Grundsätze ordnungsgemäßer Transferberatung (GoTB)