Ist Outplacementberatung einkommensteuerfrei?
Dieses Thema war nicht immer unumstritten, ist aber nun geklärt. Denn durch das Jahressteuergesetz 2020 wird Outplacement, also die vom Arbeitgeber finanzierte Beratung gekündigter Mitarbeiter mit dem Ziel der beruflichen Neuorientierung, ausdrücklich einkommensteuerfrei gestellt (neuer § 3 Nummer 19 EStG „...Steuerfrei sind auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Die Leistungen im Sinne der Sätze 1 und 2 dürfen keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben.“) Die Änderung des Gesetzgebers ist übrigens auf einen Vorschlag des BDU zurückzuführen. Übrigens, gerade jetzt in Zeiten der Pandemie sehr wichtig. Denn sollte die Pandemie zu größeren Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt führen, kann Outplacement viele Beschäftigte vor der Erwerbslosigkeit bewahren. Wichtig übrigens: Bei der Zusammenarbeit mit Beratungen sollten stets die BDU-Grundsätze der Outplacementberatung beachtet werden.