Der berufliche Zugang in die Unternehmensberatung steht grundsätzlich jedem frei. Umso wichtiger ist für Auftraggeber, sich über die Qualität eines Beratungsunternehmens und der angebotenen Beratungsleistung zu informieren. Genau deshalb wurde der BDU 1954 gegründet: Er sollte die Qualität der Dienstleistung sicherstellen und ausbauen. Diesem Ziel sind wir bis heute verpflichtet - durch vielfältige Maßnahmen und Initiativen.
DIE MITGLIEDSCHAFT IM BDU
Die Aufnahme in den BDU erfolgt erst nach Durchlaufen eines strengen Aufnahmeverfahrens, in dem wir unter anderem Kundenempfehlungen einholen oder die qualifizierte Berufserfahrung als Consultant sowie Qualitätsmanagementsysteme erfragen. Die finale Aufnahmeentscheidung wird dabei nicht von Vertretern der Geschäftsstelle getroffen, sondern von dem Vorstand desjenigen nächsten Fachverbandes, der thematisch die größte Nähe aufweist.
BERUFSGRUNDSÄTZE UND QUALITÄTSSTANDARDS
Auch nach der Aufnahme stellt der BDU durch verschiedene Leitlinien die Integrität des Beratungsunternehmens und die qualifizierte Beratungsleistung sicher. So gelten für alle Mitgliedsunternehmen die BDU-Berufsgrundsätze. In diesen werden die wichtigsten Anforderungen an das Mitglied festgelegt, so etwa die kompetente Auftragsdurchführung, die Unabhängigkeit der Beratung oder die Verschwiegenheit. Ergänzt werden die Berufsgrundsätze durch eine Verpflichtung zur Weiterbildung sowie durch unsere BDU-Qualitätsstandards. Sie beschreiben die wichtigsten Eckpunkte einer seriösen Beratungsleistung und den Prozess der Zusammenarbeit mit Klienten und gelten als Richtlinie für BDU-Beratungen. Kurz gesagt werden hier Empfehlungen auf die Projektdurchführung gegeben.
DIE FACHLICHEN GRUNDSÄTZE
Der BDU gibt überdies auch Leitlinien zur Durchführung bestimmter Beratungsdisziplinen heraus. In den Grundsätzen ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung und den Grundsätzen der Outplacementberatung werden zwei sehr wichtige Leistungen aus dem Bereich HR beschrieben, die nicht nur beauftragenden Unternehmen helfen. Sie tragen auch dazu bei, dass sich potenzielle Kunden ein Bild von der Professionalität und Qualifikation einer Personal- oder Outplacementberatung verschaffen können. Für den Bereich der Unternehmensnachfolge hat der Verband die „Standards ordnungsgemäßer Nachfolgeberatung“ erarbeitet. Sie dienen Unternehmen und Organisationen als Checkliste zur Orientierung. Wenn Unternehmen in Schieflage geraten, braucht es eine Sanierungsberatung oder eine Restrukturierung. Hier ist besondere Vorsicht bei der Auswahl und Durchführung einer Beratung geboten. Für diese Fälle haben wir Grundlagen ordnungsgemäßer Restrukturierung und Sanierung (GoRS) als Leitfaden entwickelt. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP) haben nicht nur viele Unternehmensplanungen beeinflusst, sondern auch Eingang in zahlreiche weitere Leitlinien und Regeln gefunden (z.B. IdW S6). Ein Arbeitskreis aus Fachleuten unterschiedlicher BDU-Fachverbände hat die GoP jetzt zu einer Fassung 3.0 überarbeitet.
Alle Leitfäden im Überblick
Die persönliche Qualifikation
Ergänzend zur (Unternehmens-)Mitgliedschaft bietet der BDU über seine Tochtergesellschaft persönliche Qualitätsnachweise für Unternehmensberater und Unternehmensberaterinnen, Sanierungsberater sowie Personalberater an. Als Mitglied im ICMCI, der weltweiten Vereinigung zur Qualitätssicherung in der Unternehmensberatung, ist der BDU in Deutschland exklusiv berechtigt, den international anerkannten personengebundenen Titel "Unternehmensberater CMC/BDU" zu vergeben. Eine Rezertifizierung ist alle drei Jahre notwendig.
Dazu kommt der Sanierungsberater CMC/BDU. Die Vergabe ist an den Nachweis umfassender Spezialisierung und nachhaltiger Erfolge im Bereich Sanierung/Restrukturierung gebunden.
Schließlich: Im Rahmen unserer Mitgliedschaft im europäischen Dachverband der Personalberater, der ECSSA, dürfen wir mit Alleinstellungsmerkmal in Deutschland seit 2009 Titel "Personalberater CERC/BDU" vergeben. Dieser wird nur Personen verliehen, deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Auswahl von Fach- und Führungskräften liegt.
Übersicht zu den Titelträgern
BDU-Mitgliedsunternehmen als Arbeitgeber
Als Branchenverband engagieren wir uns nicht nur für die Sicherstellung des hohen Qualitätsniveaus unserer Mitgliedsunternehmen, sondern auch für die Attraktivität des Beraterberufs. Als Ergänzung zu den Berufsgrundsätzen können sich Mitgliedsunternehmen dem BDU-Arbeitgeberkodex unterwerfen. Dieser beschreibt in neun Punkten, worauf Consultingunternehmen des BDU im Rahmen einer nachhaltigen Mitarbeiterpolitik besonders viel Wert legen und was zukünftige sowie Beschäftigte von bekennenden BDU-Mitgliedsunternehmen erwarten können. Die teilnehmenden Unternehmen bringen dieses durch die Einbindung des Logo #Lieblingsarbeitgeber auf ihren Webseiten zum Ausdruck.
Das Verbandsgericht
Wie stellt der BDU die Einhaltung der Berufsgrundsätze und seiner Regularien sicher?
Der BDU verfügt über ein unabhängiges Verbandsgericht, bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende – aktuell ein ehemaliger Richter am Landgericht Köln – sowie zwei Vertreter von Mitgliedsunternehmen werden von der Mitgliederversammlung alle zwei Jahre gewählt. Sie sind strikt zu einer neutraler Ausübung ihres Amtes verpflichtet. Das Verbandsgericht kann von jedem Akteur, insbesondere von Kunden oder Wettbewerbern, angerufen werden, wenn ein Verstoß eines Mitglieds gegen die Berufsgrundsätze im Raume steht. Auch die BDU-Qualitätsstandards spielen hier eine Rolle, denn sie dienen dem Verbandsgericht zur Auslegung der Berufsgrundsätze.
Eine Beschwerde ist kostenfrei möglich. Wenn ein Vorwurf zutrifft, kann das Verbandsgericht Strafen bis zu einem Ausschluss aus dem BDU empfehlen. Beschweren können Sie sich unter verbandsgericht@bdu.de