Sowohl die Unternehmensberater-, als auch die Personalberaterbranche haben eine beeindruckende Marktentwicklung vorzuweisen. Von wenigen Jahren abgesehen, verzeichnete die Consultingwirtschaft in Deutschland kräftige Wachstumsraten. Immer schnellere Veränderungsintervalle – häufig durch technologische Entwicklungsschübe bedingt – verlangen von Unternehmen sowie Verwaltungen eine ständige, hohe Anpassungsbereitschaft. Gleichzeitig ist auch die Consultingbranche selbst von Veränderungen betroffen. Aktuelle Marktzahlen und Trendaussagen finden Sie in unseren beiden zentralen Branchenstudien.
Der Markt der Unternehmensberater
Im Jahr 2019 legte der Branchenumsatz der Strategie-, Prozess-, IT- sowie HR-Berater um 5,7 Prozent auf 35,7 Milliarden Euro (2018: 33,8 Mrd. Euro) zu.
Unterm Strich war es am Ende somit doch noch ein zufriedenstellendes Jahr 2019 für die Consultingbranche, auch wenn die Wachstumsprognosen aus dem Vorjahr von Plus 7 Prozent nicht ganz erreicht werden konnten und übers Jahr gesehen die eine oder andere Unsicherheit über die gesamtwirtschaftliche Entwicklung die Stimmung in der Beratungsbranche ein wenig getrübt hatte.
Recht in der Unternehmensberatung
Die Unternehmensberatung ist in Deutschland schon immer ein rein marktregulierter Beruf gewesen. Das heißt, die Tätigkeit kann ohne staatliche oder behördliche Zulassung ausgeübt werden. Auch die Honorare unterliegen keiner Gebührenordnung, sondern sind frei verhandelbar. Daher gelten für Unternehmensberater grundsätzlich dieselben rechtlichen Rahmen wie für andere Unternehmen auch, etwa das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Bezug auf das Zustandekommen von Verträgen.
Wird in Bereichen beraten, die auch rechtliche Aspekte berühren sind natürlich das Rechtsdienstleistungsgesetz (z.B. § 5 RDG) zu beachten; Ist das Mandat aus der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung sind die Vorschriften der Insolvenzordnung relevant (z.B. § 270 b InsO). Berater, deren Klienten aus dem Bereich „Public“ stammen, sollten mit dem Vergaberecht vertraut sein. Auch unsere Studien sind Grundlagen für Gerichte, wenn die Vergütung einer Beratungsleistung bewertet werden muss.
Der Markt der Personalberater
Die deutsche Personalberatungsbranche kann auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken.
Im Jahr 2018 legte der Branchenumsatz um 7,5 Prozent auf 2,36 Milliarden Euro (2017: 2,19 Mrd. Euro) zu. Damit erzielten die Personalberater nach dem schwachen Geschäftsjahr 2009 (Minus 26%) zum neunten Mal in Folge ein deutliches Umsatzplus. Dieses liegt jedoch rund anderthalb Prozentpunkte unter den ursprünglichen Erwartungen für das Jahr 2018.
Recht in der Personalberatung
Seit Anfang des 20. Jahrhunderts ist die Personalgewinnung durch Dritte in Deutschland gesetzlich reguliert. Die Personalberatung – als Beratung eines Auftraggebers bei der Suche, Auswahl und Gewinnung von Fach- und Führungskräften – wurde durch unser Mitwirken stark liberalisiert und ist seit den 60er/70er Jahren partiell und seit Anfang diesen Jahrhunderts insgesamt frei von staatlichen Zulassungen.
Insbesondere bestehen keine gesetzlichen Vorgaben zur Honorarhöhe. Personalberatungen müssen allerdings die Rechtsprechung zum Wettbewerbsrecht (UWG; Zulässigkeit der Direktansprache von Arbeitnehmern) sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG; Beachtung der Kriterien, zum Beispiel „Geschlecht“) beachten. Auch die Regelungen des Beschäftigtendatenschutzes (EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind wichtig.