Finanzmanagement und Finanzierung

Unternehmensbewertung - theoretisch fundiert und praxisnah

Anlässe für eine professionelle Unternehmensbewertung gibt es viele. Dazu gehören Unternehmensverkäufe, die Auszahlung von Familienangehörigen oder Wertgutachten für die Bank anlässlich bevorstehender Investitionen. Nicht selten klaffen hier Wunsch und Wirklichkeit auseinander. Der Wunsch, den eigenen Lebensunterhalt zu optimieren, steht bei Verkäufern meist ganz oben – bei Interessenten steht der möglichst günstige Preis im Vordergrund, um Spielraum für notwendige Investitionen oder strukturelle Änderungen zu behalten. Seit über 25 Jahren ermittelt die TMS den Wert von Unternehmen betriebswirtschaftlich und solide auf Basis von verifizierten Planzahlen. Wie wir das machen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was eine Unternehmensbewertung von der Ermittlung des Kaufpreises anderer Wirtschaftsgüter unterscheidet, ist die Tatsache, dass jedes Unternehmen in seiner Struktur einmalig ist. So kann ein Betrieb einen ganz anderen Wert haben als sein direkter Wettbewerber, der in der-selben Branche, mit der gleichen Mitarbeiterzahl und identischen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen tätig ist. Preisvergleiche lassen sich bei Unternehmensbewertungen daher nur bedingt anwenden. Auch die Aussage: „Ein Unternehmen ist genau so viel wert, wie ein Käufer bereit ist, dafür zu bezahlen“ hat sich bei nachträglicher Betrachtung häufig als falsch erwiesen.

 

Bewertungsverfahren – viele Wege führen nach Rom

Bleiben daher die klassischen Methoden der Unternehmensbewertung. Welches Verfahren da-bei das richtige ist, wird durch den Bewertungsanlass determiniert. Falls das Unternehmen in seiner derzeitigen Struktur durch den Käufer nicht weiter fortgeführt wird, sollte die Bewertung im Rahmen einer Substanzwertberechnung bzw. Liquidationswertberechnung erfolgen.
Die Mehrzahl der Kaufpreisfinanzierungen erfolgt jedoch unter going-concern Gesichtspunk-ten. Der Unternehmenswert wird dabei in der Regel nach folgender Fragestellung bestimmt: „Was kann ein Käufer absehbar mit dem Unternehmen verdienen, welche Renditechancen hat er?“ Diese Frage lässt sich entweder mit der Ermittlung der nachhaltig erzielbaren Erträge nach dem Ertragswertverfahren oder mit der Berechnung des realisierbaren Cash-Flows nach der Discounted Cash-Flow Methode (DCF) beantworten. Beides ist methodisch vergleichbar, zukünftig erzielbare Ergebnisse werden mit einem risikoinduzierten Zinssatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert.

Für die Praxis hat das Institut der Wirtschaftsprüfer mit dem Standard S1 eine „Arbeitsanleitung“ für die Unternehmensbewertung für die Institutsmitglieder herausgegeben. Dieser hat sich als deutscher Standard für große Unternehmen etabliert. In einer Ergänzung sind einige Passagen KMU-spezifisch angepasst worden. Der IDW S 1 beurteilt beide Methoden als sach-gerecht.
Aufgrund der ähnlichen Vorgehensweise und der gleichen Voraussetzungen für die Wertermittlung wird im Folgenden nur das in der Beratungspraxis der TMS Unternehmensberatung GmbH angewandte Ertragswertverfahren erläutert.

 

Ertragswert: Die Zukunftsaussichten des Unternehmens bewerten

Bei einer Bewertung nach dem Ertragswertverfahren ist eine der wesentlichen Bewertungsgrößen die zukünftigen Gewinne des Unternehmens, die potenziellen Investoren zufließen. Hierfür ist eine dezidierte Planungsrechnung unabdingbar. Häufig sind bei Bewertungen noch reine vergangenheitsbezogene Betrachtungen zu beobachten. Vereinfachte, oft auch nur vergangenheitsorientierte Verfahren, wie z. B. das vereinfachte Ertragswertverfahren führen häufig aber nicht zu sachgerechten Werten. Und außerdem: welcher potenzielle Investor oder Nachfolger zahlt etwas für die Vergangenheit ohne zu wissen, wie die Zukunft des Unternehmens aussieht. Eine umfassende professionelle Bewertung sollte jedoch in erster Linie einen Zukunftsbezug herstellen und erfordert deshalb eine systematisch und nachvollziehbar aufgestellte Planung, idealerweise durch den Käufer, den Verkäufer und kompetente Berater gemeinsam.
Die Planrechnung stellt dabei nicht den ersten Schritt bei einer Bewertung dar. Zunächst gilt es in einer Vergangenheitsanalyse das Geschäftsmodell des Unternehmens zu verstehen und wesentliche Charakteristika, die für die Zukunft entscheidend sind, herauszuarbeiten. Hierzu zählt u. a. die Abgrenzung des Bewertungsobjektes, die Rechtsgrundlagen, die Produkt- und Marktsituation, die Analyse der finanziellen Überschüsse sowie eine SWOT Analyse.

 

Grundlage der Unternehmensbewertung sollten mindestens drei Vergangenheits- und drei Zukunftsjahre sein.

Hilfreich ist es, bei der Planung die Perspektive eines möglichen Käufers einzunehmen:

  • Wie stabil wird sich der Betrieb in den nächsten Jahren entwickeln?
  • Kann das Unternehmen unabhängig von den bisherigen Inhabern geführt werden?
  • Wie ist die Bilanz gestaltet? Werden realistische Gewinne ausgewiesen oder liegt die Priorität eher auf der Steuerminimierung?
  • Welche Investitionen sind notwendig?


Um eine für den fachkundigen Leser ausreichende Transparenz zu schaffen, sind dabei das Bridging von der Vergangenheit in die Zukunft sowie die Konsistenz der einzelnen aufgestellten Planwerte ausführlich zu begründen. Welche Ergebnisauswirkungen hat die Arbeit des zu-künftigen Unternehmers? Wie wirkt sich die Abhängigkeit vom bisherigen Inhaber auf die Ertragskraft des Unternehmens aus? Welche Faktoren verändern sich wie im Unternehmen, wenn der Käufer eintritt? Für die Darstellung der Planung reicht eine schlichte Tabelle daher nicht aus. Vielmehr muss ersichtlich werden, wie sich die einzelnen Planungspositionen zusammensetzen und aufgrund welcher Prämissen sie zustande gekommen sind. Nur so kann beurteilt werden, ob die Planung realistisch erscheint oder ob sie unter eher unwahrscheinlichen Annahmen getroffen wurde.


Konkret bedeutet dies:

  • Der Umsatz der Produktgruppen im Unternehmen muss einzeln aufgeführt werden, insbesondere unter Berücksichtigung der zukünftigen Marktentwicklungen.
  • Der Materialaufwand sollte für die verschiedenen Geschäftsbereiche ebenfalls separat dargestellt werden.
  • Die Personalaufwendungen sollten aus einer systematischen und strukturierten Personalbedarfsplanung abgeleitet sein.
  • Die Sachaufwandspositionen sollten einzeln erfasst und in Abhängigkeit zu der Unternehmensentwicklung beurteilt werden.

 

Der nachhaltige Ertrag als Basis

Für die Gesamtbetrachtung des Unternehmens und als Basis für die Bewertung wird auf das nachhaltig ausschüttungsfähige Ergebnis des Unternehmens abgestellt. Hierfür werden die Betriebsergebnisse der Vergangenheit sowie die Planergebnisse um eigentümer- oder betriebsindividuelle Faktoren bereinigt. Dazu zählen, neben dem kalkulatorischen Geschäftsführergehalt in einem Einzelunternehmen, auch das nicht erfasste kalkulatorische Gehalt von Familienangehörigen, persönlich motivierte Ausgaben sowie alle einmaligen Ertrags- und Aufwandspositionen, die nicht dem operativen Geschäft zuzurechnen sind: z. B. Sonderabschreibungen, Schadenersatzzahlungen, Versicherungsentschädigungen etc..
Aber auch bei Kapitalgesellschaften ist eventuell Gehalt eines geschäftsführenden Gesellschafters zu bereinigen, wenn es einen in einem Drittvergleich nicht sachgerecht erscheint. Zur Ermittlung des nachhaltigen Ertrages wird ein gewichteter Durchschnitt der betrachteten Jahre gebildet. Abhängig davon, welche Jahre die zukünftige Entwicklung des Unternehmens aufgrund der vorliegenden Rahmenbedingungen (wenig Sondereinflüsse, gleiche Personalintensität usw.) am besten widerspiegeln, ist die Gewichtung vorzunehmen.

Die Entscheidung über diese Gewichtung hängt zum größten Teil von der subjektiven Einschätzung des Gutachters ab. Unter Umständen ist die Vergangenheit stärker zu gewichten, weil dabei auf vorliegende und reelle Werte zurückgegriffen werden kann – ein Schwerpunkt auf den zukünftigen Erträgen kann aus Sicht eines Erwerbers eines Unternehmens der richtige Weg sein.
Daher sollte der Berater in jedem Fall eine Alternativbewertung bei Gleichgewichtung der einzelnen Jahre vornehmen, um die Auswirkung der gewählten Gewichtung auf den Unternehmenswert kritisch hinterfragen zu können.
Der so ermittelte nachhaltige Ertrag gibt einen guten Eindruck, welches Betriebsergebnis ein Unternehmen auch langfristig erzielen kann.

 

Ausschüttungsfähige Erträge

Basis für die Bestimmung des ausschüttungsfähigen Ertrags sind die bereinigten Betriebsergebnisse eines Unternehmens. Diese werden in einem ersten Schritt um die Gewerbesteuer und bei Kapitalgesellschaften auch um die Körperschaftsteuer reduziert. Der Nachsteuergewinn steht theoretisch den Anteilseignern zu, in einer Cash-Flow-Betrachtung muss allerdings die tatsächliche Entnahmemöglichkeit geprüft werden. Diese berücksichtigt u. a. zusätzliche Investitionen sowie die ggf. notwendige Thesaurierung von Ergebnissen zum Aufbau einer an-gemessenen Eigenkapitalquote. Weiterhin ist zu prüfen ob gesellschaftsrechtliche Restriktionen den ausschüttungsfähigen Ertrag verringern und wie diese in das Berechnungsmodell ein-fließen. Das Ergebnis ist ein maßgeblicher, ausschüttungsfähiger Ertrag unter Berücksichtigung der individuellen Ertragsteuer.

 

Die Kapitalisierung nach dem CAPM

Im Ertragswertverfahren ergibt sich der Unternehmenswert aus der Kapitalisierung der künftig erzielbaren Erträge. Hierzu werden die ausschüttungsfähigen zukünftigen Erträge periodengerecht mit einem für das Unternehmen individuell ermittelten Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Im Detail werden zur Ermittlung des Ertragswertes die Barwerte von drei Planjahren sowie eine sogenannte ewige Rente addiert. Die ewige Rente soll dem Umstand Rechnung tragen, dass ein Unternehmen keine vordefinierte Lebenszeit hat, sondern fiktiv auf ewig fortbesteht. Die Methode entspricht somit einer typischen Investitionsrechnung eines potenziellen Investors.
Der Kapitalisierungszinssatz legt jene Verzinsung fest, die der jeweilige Kapitalgeber unter Beachtung von alternativen Kapitalanlagen mit vergleichbarem Risiko vom Bewertungsobjekt erwartet.

Er stellt mehr oder weniger eine Mindestverzinsung des eingesetzten Kapitals dar, die das zu bewertende Unternehmen für einen Kapitalanleger erwirtschaften muss. Die Bestimmung ist auf verschiedene Arten möglich.
In der Theorie, aber auch in den Praxishinweisen zur Bewertung von Unternehmen, z. B. dem IDW S 1, hat sich hierfür das CAPM (Capital-Asset-Pricing-Model) durchgesetzt. Im CAPM geht man davon aus, dass eine potenzielle Investitionsentscheidung nur von der erwartenden Rendite und dem zu erwartenden Risiko abhängt.
Das CAPM-Modell errechnet das Risiko durch eine Multiplikation der Marktrisikoprämie mit einem sog. β-Faktor. Der Betafaktor in der CAPM-Gleichung ist der Maßstab für das systematische Risiko einer Kapitalanlage und basiert auf der Annahme, dass die Renditen einzelner Wertpapiere stark mit der Rendite des Marktportfolios, die aus den einzelnen Wertpapieren bestehen, korrelieren. Entsprechend kann der Betafaktor auf Basis historischer Kursdaten mittels einer Regressionsanalyse geschätzt werden. Der Wert des Betas sagt dann aus, um wieviel Prozent sich die Rendite einer Aktie im Vergleich zur Marktportfoliorendite aufgrund von nicht beeinflussbaren Ereignissen verändert. Ein ß von 1 bedeutet, dass der Wert des Unternehmens etwa im selben Maß schwankt wie der Gesamtmarkt, ein ß größer 1 bedeutet, dass die betrachtete Aktie volatiler ist als der Gesamtmarkt und umgekehrt.


Bei kleinen und mittleren Unternehmen scheidet die Anwendung standardisierter, kapitalmarktbezogener Risikoprämien jedoch aus. Zunächst besteht die Problematik, dass aufgrund der geringen Anzahl deutscher börsennotierter Unternehmen, die relevante Branche weiter zu fassen ist, um überhaupt genügend Daten für die Erfassung des Betas zu erhalten. Außerdem besteht zusätzlich das Problem, dass innerhalb der Branche unterschiedliche Strategien verfolgt werden und diese jeweils unterschiedliche Risiken nach sich ziehen und daher für den Vergleich ungeeignet erscheinen. Auch wenn man die Annahme vertreten würde, dass sich die Daten von börsennotierten Unternehmen auf nicht börsennotierte Unternehmen übertragen lassen, wäre der größte Kritikpunkt an der Anwendung des CAPM auf nicht börsennotiere Unternehmen, dass die mangelnde Diversifikation des Eigentümers bzw. des werdenden Eigentümers keine Berücksichtigung findet. Die Grundannahme des CAPM ist, dass ein Investor vom unsystematischen Risiko nicht betroffen ist, da er in ein breites Portfolio investiert und die negativen unternehmensspezifischen Entwicklungen einzelner Wertpapiere, positiven unsystematischen Renditeentwicklungen gegenüberstehen und sich somit ausgleichen. Diese Annahme ist für Eigentümer von KMU nicht vertretbar, da die Eigentümer (oder potenzielle Nachfolger) von KMU einen Großteil ihres Vermögens in dieses Unternehmen investiert haben, weswegen das unsystematische Risiko dieses Unternehmens gerade nicht unberücksichtigt bleiben darf. Auch andere Annahmen des CAPM, wie z. B. die ständige Liquidierbarkeit, zeigen die Grenzen der Übertragbarkeit des Modells auf nicht börsennotierte Unternehmen.

Betriebsspezifische Risikofaktoren und die Inhaberabhängigkeit, die auch nach dem Verkauf noch eine gewisse Zeit nachwirkt, verlangen auch eine betriebsindividuelle Risiko-Einschätzung. Daher bietet das CAPM keine gute Lösung für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes von KMU.
Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes nach KMU-PM
Die TMS Unternehmensberatung GmbH ermittelt den Kapitalisierungszinssatz nach einem an die (Mittelstands)-praxis angepassten Modell (KMU-Pricing-Model). Es beschreibt den Kapitalisierungszinssatz als Summe aus einem risikolosen Basiszins und einen, mit einem individuellen Risikofaktor korrigierten Marktzins (individueller Risikozins).


Bei der Unternehmenswertermittlung greift die TMS GmbH analog der Vorgabe des IDW S1 auf den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszins zurück. Im Rahmen der sog. Svensson-Methode wird eine Zinsstrukturkurve für hypothetische Zero-Bondrenditen über verschiedene Laufzeiten errechnet. Die entsprechenden Parameter werden börsentäglich von der Deutschen Bundesbank auf Basis beobachtbarer Umlaufrenditen von Bundeswertpapieren mit (Rest-) Laufzeiten von mindestens 3 Monaten geschätzt. Aufgrund der Vorgabe einer risiko-kongruenten Laufzeit ist in den meisten Fällen die längste zur Verfügung stehende Laufzeit (30 Jahre) zu wählen.
Im Anschluss wird dann auf Basis der allgemeinen Marktrisikoprämie (= Alternativanlage in Aktien), gewichtet mit einer individuellen Risikobeurteilung (sog. δ-Risikofaktor), der individuelle Kapitalisierungszinssatz ermittelt.
Im TMS Modell setzt sich der δ-Risikofaktor aus unternehmensinternen Risikokomponenten (z. B. durch die höhere Abhängigkeit vom Management im Vergleich zu börsennotierten Unter-nehmen) und unternehmensexternen Risikokomponenten (z. B. durch die geringere Markt-macht mittelständischer Unternehmen in der Branche sowie die Branchenentwicklung) zusammen. Die einzelnen Komponenten sind ihrem Grunde und ihrer Höhe nach mit dem Unternehmer intensiv zu diskutieren. Je niedriger das Risiko anzusetzen ist, desto niedriger fällt der entsprechende δ-Risikofaktor aus.
Durch Addition des Basiszinssatzes und der mit dem individuellen Risikofaktor gewichteten Marktrisikoprämie entsteht der Kapitalisierungszinsfuß.
Mit diesem Zinssatz werden die zukünftigen Erträge diskontiert, um den Unternehmenswert abzuleiten.

Nutzen für die Praxis vor betriebswirtschaftlicher Detailtreue

In der betriebswirtschaftlichen Theorie sind alternative mitunter komplexe Modelle zur Unternehmensbewertung entwickelt worden. Sie kranken jedoch zum einen an Plausibilisierungsproblemen: So wird es faktisch schwierig, den zukünftigen Liquidationswert des Unternehmensvermögens, wie bei der Annahme einer endlichen Lebensdauer des Unternehmens erforderlich, zu ermitteln.
Manche Herangehensweisen verbessern das Ergebnis nur scheinbar: Oft wird um jeden Euro Gewinn in der Planungsrechnung gerungen, der Zinssatz jedoch ohne ihn zu hinterfragen aus veröffentlichten Verkaufsstatistiken übernommen, obwohl hier der größte Spielraum für eine subjektive Bewertung liegt. Ein einziger Prozentpunkt Unterschied im Zinssatz kann zu Wert-unterschieden von mehreren 100.000 Euro führen. Die Wahl der entsprechenden Zuschläge zur Marktrisikoprämie sollte im Wertgutachten deshalb auf jeden Fall sehr dezidiert begründet werden.
Für kleinere Unternehmen wird zumeist die sogenannte Rentenbarwertformel verwendet; eine Vereinfachung, die durchaus vertretbar ist, wenn die oben genannten Prämissen an die Analyse der Ergebnisse, die saubere Planung und die Herleitung eines adäquaten Kapitalisierungszinsfußes eingehalten werden.
Als Fazit kann festgehalten werden: Nicht das betriebswirtschaftlich komplexere Verfahren ist für die Praxis optimal, sondern das, was alle Parteien – Erwerber, Veräußerer und Finanzierungspartner – logisch und argumentativ nachvollziehen und akzeptieren können.

 

Transparenz und Plausibilität durch detailliertes Gutachten

Eine transparente und plausible Wertermittlung kleiner und mittlerer Unternehmen wird deshalb nur durch die vorherige Erstellung eines Unternehmensgutachtens ermöglicht, in dem der gesamte Betrieb hinsichtlich seiner Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken beleuchtet wird. Diese detaillierte Analyse umfasst sowohl die Produkte, den Markt, die Kunden- und Lieferantenstruktur, die Organisation, das Management und die Beurteilung bisher getroffener Notfall- und Nachfolgeregelungen als auch die Analyse der Unternehmenszahlen.
Das Unternehmensgutachten liefert die Grundlage für die Einschätzung der genannten Risiko-potenziale und damit auch für die Vergabe von Risikoaufschlägen. Dabei sollten risikomindernde und risikoerhöhende Faktoren einzeln aufgeführt und gegenübergestellt werden, um den jeweiligen Risikoaufschlag zu begründen und damit größtmögliche Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Finanzierbarkeit des Kapitaldienstes als K.O.-Kriterium

Eine Bewertung ist wenig hilfreich, wenn z. B. ein daraus abgeleiteter Kaufpreis nicht finanzier-bar ist. Das heißt: Eine alleinige Unternehmensbewertung – und sei sie noch so valide erstellt – reicht zum Beispiel für die eine Finanzierungsentscheidung nicht aus. Die geplanten ausschüttbaren Erträge müssen dem notwendigen Kapitaldienst einer geplanten Finanzierung für jedes Jahr gegenübergestellt werden, um zur Finanzierbarkeit des Kaufpreises Stellung nehmen zu können. Die Ermittlung des Kapitaldienstes erfolgt dabei auf der Basis von Annahmen über die Art der Finanzierung, die Zinssätze und die Tilgungszeitpunkte, denen auch die Eckdaten einer öffentlichen Förderung, z. B. durch die KfW Mittelstandsbank zu Grunde gelegt, werden können.
Es gilt also: Ein (dem jeweiligen Bewertungsanlass entsprechender) realistischer Kaufpreis berücksichtigt in der Regel auch, dass der Kapitaldienst für die Kaufpreisfinanzierung aus den ausschüttungsfähigen Erträgen innerhalb eines vertretbaren Zeitraums gedeckt werden muss.
Insbesondere hier zeigt sich der Vorteil der von der TMS GmbH in der Beratungspraxis verwendeten Vorgehensweise. Im Vergleich zu anderen Methoden stellt das beschriebene Verfahren bereits auf die maßgeblich ausschüttungsfähigen Erträge ab. Diese berücksichtigen, neben dem (risikoadäquaten Eigenkapital-) Zins, auch notwendige zusätzliche Finanzierungen und daraus abgeleitete Kapitaldienste.

 

Wert und Preis

In einer rein analytischen Welt würde der, nach der oben erläuterten Methode bestimmte Wert des Unternehmens dem Preis entsprechen, den ein wirtschaftlich und rational handeln-der Mensch bezahlen müsste und wollte, um dieses Unternehmen zu erwerben. Im Umkehrschluss würde es genau den Preis darstellen, für welchen der Verkäufer sich von seinem Unter-nehmen bereit wäre zu trennen.
Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Der objektivierte Wert nach dem IDW S1 Standard entspricht selten den Kaufpreisvorstellungen der Beteiligten. Preisvorstellungen von Käufern und Verkäufern unterscheiden sich mitunter erheblich und tatsächlich werden vom Unternehmenswert abweichende Preise vereinbart.
Diese Beobachtung widerlegt das ökonomisch rationale Modell jedoch nicht. Zum einen steht auf beiden Seiten die Gewinnmaximierung im Vordergrund: Der Käufer ist daran interessiert, seine Kosten gering zu halten. Der Verkäufer hingegen möchte zu einem möglichst hohen Preis verkaufen, um höhere Gewinne zu realisieren.
Oftmals liegen die Vorstellungen des Veräußerers auch höher, weil sie das Risiko des Unternehmens geringer einschätzen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Verkäufer bereit sind, für den richtigen Nachfolger oder die richtige Nachfolgerin einen Abschlag auf den Kaufpreis hin-zunehmen, um den Verkauf zu realisieren.

In solchen Fällen ist erkennbar, dass es sich nicht mehr um rein auf Gewinn abzielende Verkäufe handelt, die sich aus ökonomischem Kalkül ergeben. Es fließen vielmehr weitere Faktoren ein, wie beispielsweise der Wunsch nach einem passenden Nachfolger, welcher das Unternehmen (und nicht selten das Lebenswerk) langfristig weiterführt. Dieser emotionale Discount wird z. B. beeinflusst durch die persönliche Nähe zum potenziellen Übernehmer, aber auch durch den Wunsch des Übergebers, den Mitarbeitern des Betriebes den Arbeitsplatz zu sichern oder den Namen des Unternehmens zu erhalten.
Auch Kaufinteressenten haben eine subjektive Vorstellung vom Wert des Unternehmens. Diese liegt häufig unter dem objektivierten Wert, weil ein Externer das Risiko des eigenen Investments höher einschätzt. Möglicherweise ist der Investor aber auch bereit einen höheren Kaufpreis zu zahlen, weil er sich z. B. als Wettbewerber Synergieeffekte und damit höhere Erträge verspricht.
Die jeweilige Partei sollte sich dieser subjektiven Ebene bewusst sein. Eine umfassende Beratung durch erfahrene Spezialisten kann dazu beitragen. Auch eine Bewertung, die diese möglichen Effekte mit abbildet, führt in der Regel zu einem schnelleren und konfliktärmeren Verhandlungsergebnis.
Eine valide Kaufpreisabschätzung sollte daher drei Elemente – den objektivierten Wert, die Kapitaldienstfähigkeit eines Erwerbers sowie eine Abschätzung der preisrelevanten Faktoren – berücksichtigen.