Ist Pro-Bono-Beratung wirklich selbstlos?
In jüngerer Zeit häufen sich Berichte, in denen Pro-Bono-Projekte von Beratungsunternehmen im Vordergrund stehen, aber auch kritisch diskutiert werden. Anlass für den BDU und seinen Fachverband Öffentlicher Sektor, sich dieses Themas anzunehmen. Um es vorweg zu nehmen: Der BDU befürwortet grundsätzlich pro bono im Sinne der Wahrnehmung einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung. Im Öffentlichen Sektor sind dabei jedoch viele Regeln zu beachten.
Was ist eigentlich pro bono? Der Begriff leitet sich vom lateinischen „pro bono publico“ ab, was sich mit “zum Wohle der Öffentlichkeit” übersetzen lässt. Pro-bono-Projekte sind demnach Leistungen, die von Consultingunternehmen unentgeltlich und für einen gemeinnützigen Zweck angeboten und durchgeführt werden. Das können zum Beispiel Beratungstätigkeiten für Non-Profit-Organisationen, aber auch – oft gemeinnützige – Institutionen der Öffentlichen Hand sein.
Nur: Nicht jedes Projekt, das mit dem Label „pro bono“ versehen wird, ist auch tatsächlich eines. Von pro bono müssen im Consulting nämlich andere, nicht vergütete Beratungsleistungen differenziert werden. So sind insbesondere unentgeltliche Vorleistungen, die mit Blick auf eine erhoffte oder erwartete entgeltliche spätere Beauftragung erfolgen, kein pro bono, sie sind schlicht eine Vertriebsinvestition. Und sollten auch so genannt werden.
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