Die Referenz neu entdeckt
In einem bereits fortgeschrittenen Auswahlprozess bietet die Einholung von Referenzen eine zusätzliche Möglichkeit zur systematischen Verringerung des Risikos einer Fehleinstellung.
Auch wenn es altmodisch klingen mag: Eine Referenz ist eine sehr persönliche Aussage des Referenzgebers, die aussagefähiger als ein standardisiertes Testverfahren sein kann. Insbesondere Fähigkeiten wie „Führungsqualität“, „Teamfähigkeit“ usw. können mithilfe von Referenzen hinterfragt werden. Folgende Spielregeln sollten beachtet werden: Ohne das Einverständnis des Bewerbers darf keine Referenz eingeholt werden. Ein solches Vorgehen könnte im ungünstigsten Fall dazu führen, dass der aktuelle Arbeitgeber des Bewerbers auf diesem Wege von dessen Wechselabsicht erfährt und es zu einer Entlassung kommt.
Der Bewerber sollte offen nach einem oder mehreren Referenzgebern befragt werden. Benennt der Bewerber einen Referenzgeber, sollte er ihm gegenüber die Referenzeinholung ankündigen und dabei den Berater namentlich benennen.
Ideale Referenzgeber sind ehemalige langjährige Vorgesetzte des Bewerbers. Bei Auskünften ehemaliger gleichgestellter oder unterstellter Kollegen ist die Gefahr einer „Gefälligkeitsreferenz“ zu hoch. Handelt es sich bei dem Bewerber m/w um einen Geschäftsführer oder ein Vorstandsmitglied, könnten beispielsweise Inhaber des Unternehmens oder Vorgesetzte aus Muttergesellschaften befragt werden. Bewirbt sich jemand aus einer Erstanstellung oder aus einer sehr langjährigen Anstellung heraus, können als Referenzgeber ehemalige Vorgesetzte in Frage kommen, die inzwischen aus dem Unternehmen ausgeschieden sind. Darüber hinaus kommen Personen in Betracht, die in einer langjährigen Geschäftsbeziehung zum Bewerber standen z.B. als Verhandlungspartner bei Lieferanten oder Kunden, die die dienstliche Arbeitsweise des Bewerbers bewerten können. Referenzen aus dem privaten Umfeld des Bewerbers sind ungeeignet
Inhalte des Referenzgespräches sollten sowohl Fragen zu Fachkenntnissen, als auch Fragen zur persönlichen Eignung des Bewerbers m/w wie Führungsqualitäten, Teamfähigkeit, persönliche Eigenschaften, Schwächen usw. sein. Schließlich könnte das Gespräch in der entscheidenden Frage enden, ob der Referenzgeber ggf. noch einmal gerne mit dem Bewerber zusammen arbeiten würde. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei einer Referenz um eine Beurteilung der Persönlichkeit. Die Beurteilung der Aussagefähigkeit und Glaubwürdigkeit einer Referenz setzt eine Beurteilung des Referenzgebers durch den Berater voraus.
Andererseits basiert die Aussage des Referenzgebers auf seiner langfristigen Erfahrung und Beobachtung. Damit handelt es sich bei ihr nicht um eine spekulative Aussage, wie dies bei zukunftsbezogenen Aussagen (Versprechungen) der Fall ist, die beispielsweise von einem Bewerber in einem Vorstellungsgespräch im Hinblicke auf eine evtl. zukünftige Tätigkeit gemacht werden.