Keine Toleranz bei Wirtschaftskriminalität
Die Große Koalition ("GroKo") verfolgt das Ziel, Wirtschaftskriminalität wirksam zu verfolgen und angemessen zu ahnden. Zur Erreichung dieser Ziele will die GroKo die Unternehmenssanktionen neu regeln.
Unternehmen werden als juristische Personen bislang nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz zur Verantwortung gezogen. Das dabei geltende Opportunitätsprinzip gibt der zuständigen Behörde nach Ansicht der GroKo zu hohe Ermessensspielräume bei der Entscheidung über die Verfolgung der Unternehmen, die vom wirtschaftskriminellen Verhalten ihrer Mitarbeiter profitiert haben. Die GroKo strebt daher bundesweit einheitliche Regelungen über die Verfolgung bzw. Einstellung von Verfahren an.
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