Das Coronavirus – Beschleuniger für Krisen und Insolvenzen?
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Coronavirus auf Unternehmen und die hieraus potenziell resultierenden Krisen sowie mögliche Sanierungschancen.
Covid19 – in Deutschland besser bekannt als „Corona Virus“ – verbreitet sich mehr und mehr auch in Deutschland. Veranstaltungen werden abgesagt oder verschoben. Die Auswirkungen des Virus beschränken sich aber keineswegs nur auf Messen, Events oder sonstige Veranstaltungen, sondern betreffen ganz massiv auch viele anderen Wirtschaftsteilnehmer.
Schon angekommen sind direkte Zahlungsausfälle aufgrund des Virus bei den unmittelbar von Veranstaltungsabsagen betroffenen Unternehmen (Hotels, Restaurants, Caterer, Messebauer, Dienstleister etc.). Die Zahl der Insolvenzen von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben steigt steil an.
Aber auch das produzierende Gewerbe hat massive Ausfälle zu befürchten: Hunderte Millionen Chinesen waren bzw. sind direkt oder indirekt von Abriegelungsmaßnahmen betroffen. Sie können nicht oder nur in eingeschränktem Umfang ihr Zuhause verlassen. Die Industrieproduktion in China ist nicht nur in der Provinz Hubei zum Erliegen gekommen, sondern auch darüber hinaus eingeschränkt. Enorme Logistik-Probleme innerhalb Chinas tun ihr Übriges. Dies hat ganz erhebliche Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und damit auch auf Deutschland.
Viele deutsche Unternehmen – insbesondere aus dem Bereich Maschinen- und Anlagenbau, aber auch der Automobilzulieferindustrie, der Textilindustrie und auch der Nahrungsmittelindustrie sind auf kontinuierliche Lieferungen aus dem Reich der Mitte angewiesen. Stoppen diese Lieferungen, drohen sehr schnell Lieferengpässe oder gar Lieferstopps zu den jeweiligen Abnehmern. Gleiches gilt, wenn Mitarbeiter aus Angst vor Ansteckung – oder schlicht, weil sie bereits krank sind – zu Hause bleiben: Auch hierdurch können Lieferungen verzögert werden.
Vor allem in der höchst zeitsensitiven Automobilzulieferindustrie („just in time Lieferungen“) führen Lieferengpässe bei einzelnen Zulieferern sehr schnell zu Bandstillständen bei den jeweils nächsten in der Lieferkette bis zu den Herstellern, mit entsprechenden Folgen für sowohl die Hersteller, als auch die Zulieferer. Eine kurzfristige Umstellung auf andere Lieferanten dürfte in den meisten Fällen nicht möglich sein, da dies erfahrungsgemäß eine Vorlaufzeit von einigen Monaten erfordert.
Selbst wenn man Schadenersatzansprüche der Abnehmer gegenüber ihren Vorlieferanten im Hinblick auf das fehlende Verschulden („Force Majeure“) abwehren kann, bleibt doch die Tatsache, dass aufgrund der fehlenden Teile keine (oder jedenfalls deutliche geringere) Umsätze generiert werden können. Die Fixkosten (Löhne, Gehälter, Sozialversicherung, Miete/Pacht, Strom) laufen dabei jedoch nahezu ungemindert weiter. Es liegt auf der Hand, dass ein Unternehmen eine solche Situation finanziell nicht sehr lange verkraften kann.
Den hiervon betroffenen Unternehmen bleibt daher nur die Möglichkeit zu versuchen, ihre laufenden Kosten (und hier insbesondere die Lohnkosten) zu senken. Hierbei bietet sich der Rückgriff auf das Instrumentarium der Kurzarbeit an. Hierdurch lassen sich kurzfristig (und wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen) die Lohnkosten senken. Hierzu hat die Bundesregierung eine drastische Ausweitung des Kurzarbeitergeldes beschlossen.
Weiter kommen Zahlungsvereinbarungen mit den Gläubigern (Verpächter, Strom/Gas/Wasserlieferanten) bzw. Stundungen in Betracht. Zusätzliche Bereitstellung von Mitteln durch die finanzierenden Banken können eine weitere Maßnahme sein, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
Ob es gelingt, den Gesetzgeber davon zu überzeugen, eine temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu beschließen (wie seinerzeit bei den großen Hochwasserkatastrophen) bleibt abzuwarten. Dem Vernehmen nach sollen „Liquiditätshilfen für betroffene Unternehmen geprüft werden“, was immer das genau heißen mag. Auch die bislang bekannt gewordenen steuerlichen Maßnahmen bleiben eher im homöopathischen Bereich.
In jedem Fall sind die Geschäftsführer/Vorstände der von Corona betroffenen Unternehmen gut beraten, frühzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen und nicht zu warten, bis die ausbleibende Teilelieferung unmittelbar auf die Liquidität durchschlägt. Dies hat zum einen haftungsrechtliche Gründe und ist zum anderen auch praktischen Erwägungen geschuldet: Je früher man die Krisenberatung beginnt und die hierfür bereitgestellten Instrumentarien in Anspruch nimmt, desto eher werden die Maßnahmen von Erfolg gekrönt sein.