Grundgehälter im Consulting sollen 2023 um 5% steigen
Consultingunternehmen wollen Grundgehälter im Jahr 2023 um durchschnittlich fünf Prozent erhöhen
- 80 Prozent der Marktteilnehmer planen, von der steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämie Gebrauch zu machen
Bonn, 15. November 2022 (bdu) – Eine Blitzumfrage des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) hat ergeben, dass die Consultingfirmen für das Jahr 2023 planen, die Grundgehälter – betrachtet über alle Hierarchieebenen und Größenklassen – um rund fünf Prozent im Durchschnitt anzuheben. Einzige Ausnahme: Das Grundgehalt der Unternehmensleitung soll im kommenden Jahr nur um durchschnittlich drei Prozent steigen. Signifikante Unterschiede bei der Gehälterentwicklung hinsichtlich Beratungsschwerpunkt wie beispielsweise Strategie- oder IT-Beratung ergeben sich aus der BDU-Blitzumfrage nicht. Weiterhin: 80 Prozent der Marktteilnehmer wollen die steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie nutzen. Die Art und Weise fällt unterschiedlich aus. Knapp 40 Prozent der Unternehmensberatungen beabsichtigen, einen Teil des steuerfreien Maximalbetrags von 3.000 Euro im laufenden Jahr (17 Prozent) oder im Jahr 2023 (20 Prozent) an alle Mitarbeitenden auszuzahlen. Insgesamt 24 Prozent der Consultingunternehmen planen, allen Mitarbeitenden den gesamten Maximalbetrag entweder 2022 (18 Prozent) oder 2023 (6 Prozent) auszuzahlen. BDU-Präsident Ralf Strehlau: „Die Ergebnisse unserer Blitzumfrage zeigen, dass auch in der Consultingbranche eine vollständige Kompensation der derzeitig hohen Inflationsrate durch die entsprechende Anhebung der Grundgehälter nicht möglich ist. Allerdings ist die Bereitschaft hoch, die vom Gesetzgeber möglich gemachte steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung zu nutzen. Das spricht für Augenmaß und erkennbare Verantwortung in den Leitungsebenen der Unternehmensberatungen zugleich.“