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"Wir zeigen, was unser Qualitätsanspruch ist, und schaffen Mehrwerte für unsere Mitglieder"

"Wir zeigen, was unser Qualitätsanspruch ist, und schaffen Mehrwerte für unsere Mitglieder"

Im Interview erläutert Dr. Susanne Ribbert, Mitglied des Fachverbands Personalberatung, welche Neuerungen es bei den Grundsätzen ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung, kurz GoPB, gibt und welche Mehrwerte sich für BDU-Mitglieder aus den Leitlinien ergeben

 

Frau Dr. Ribbert, warum sind Qualitätsleitlinien für die Personalberatungsbranche so wichtig? Was ist der Mehrwert für BDU-Mitglieder?
Dr. Susanne Ribbert: Sie zeigen, was unser Qualitätsanspruch ist und wie wir arbeiten. Die GoPB formulieren ganz klare, einheitliche und verpflichtende Qualitäts- und Prozessstandards für unsere Mitglieder, wie den Umgang mit Kunden und Kandidaten, Datenschutz, Honorare etc. Damit grenzen wir uns auch deutlich von anderen Anbietern ab – sei es von der Personalvermittlerbranche oder von anderen Rekrutierung-Dienstleistern. Unseren Kunden und den Kandidaten zeigen wir damit, dass wir seriös und professionell arbeiten und die Beratung bei uns an erster Stelle steht.

 

Die GoPB wurden 2011 erstmals veröffentlicht und dann 2016 angepasst. Was hat sich in der Version 2025 geändert?

Dr. Susanne Ribbert: Bislang waren die GoPB sehr prozessorientiert aufgebaut. Wir hatten darin weder prozessübergreifende/allgemeingültige Werte noch Leitlinien oder Grundsätze festgelegt, die unser Handeln bestimmen. Darüber hinaus lag der inhaltliche Fokus sehr stark auf den Kunden und zu wenig auf den Kandidaten. Dabei sind letztere der „Bottle Neck“ in vielen Projekten.

In der neuen Version konkretisieren wir Themen wie Kompetenz, Objektivität und Toleranz in der Personalberatung. Neben einem Kapitel zu den Rahmenbedingungen in der Zusammenarbeit mit Klienten widmet sich ein neues der Zusammenarbeit mit den Kandidaten. Wie ist diese auszugestalten? Welche Informationspflichten gibt es? Und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gilt es zu beachten? Auch die Themen Datenschutz, Diversität und Toleranz haben wir aufgenommen bzw. die Inhalte dazu geschärft. Und natürlich der Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Hier geben wir den Beratern Orientierungshilfen zum Umgang mit KI-Tools an die Hand.

 

Was ist mit Bereichen wie Honorare und Exklusivität von Aufträgen?

Dr. Susanne Ribbert: Das sind zwei ganz essentielle Punkte für die Branche und deshalb war es wichtig, dass wir auch hier unsere Grundsätze beibehalten. Die exklusive Beauftragung ist weiterhin der Standardfall bei der Zusammenarbeit – das halten wir in den GoPB eindeutig fest. Beim Honorar wird pro rata in Abhängigkeit vom Leistungsfortschritt gezahlt, auch das ist eine wesentliche Grundlage der Beauftragung. Hinzu kommen Aussagen zu Klientenschutz- und Nachbesetzungsklauseln, mit denen wir uns einmal mehr von Personalvermittlern und anderen Recruiting-Dienstleistern abgrenzen. Zusammenfassend kann man sagen: Die GoPB sind für alle Personalberater, die einen Qualitätsanspruch an ihre Arbeit stellen, eine wichtige Grundlage und Abgrenzungsmöglichkeit gegenüber anderen Anbietern. Insbesondere kleine und mittelgroße Beratungsboutiquen sehen daher die GoPB als wertvolles Akquise- und Positionierungsinstrument an.