Sanierungsberatung und Insolvenzberatung

Die Mitglieder des Fachverbandes sind auf die ganzheitliche Betreuung im Sanierungsfall spezialisiert und beziehen jeweils alle Beteiligten des zu betreuenden Unternehmen mit ein. Außerdem können sie sich durch den vom BDU angebotenen „Sanierungsberater CMC – Certified Management Consultant“ zertifizieren lassen.

Wer wir sind

In unserem Fachverband sind aktuell rund 55 Unternehmensberater zusammengeschlossen. Wir sind Experten, die sich sowohl auf den Bereich der vorinsolvenzlichen Sanierung, aber auch auf die Begleitung von StaRUG, Schutzschirmverfahren oder die Insolvenzverwaltung spezialisiert haben. Das breite Spektrum der Mitglieder von Vertretern

großer internationaler Beratungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bis zum selbstständigen Unternehmensberater führt zu einem spannenden Austausch bei den drei jährlichen Fachverbandstagungen. Auch Rechtsanwälte, die überwiegend Unternehmensberatungsmandate im Sanierungsbereich betreuen, sind herzlich willkommen.

Rückblick auf die Fachkonferenz Sanierung

Womit wir uns beschäftigen

Nach Ansicht unseres Fachverbandes kann die Sanierung nicht vorrangig eine steuerliche oder juristische Aufgabe sein. Vielmehr muss eine ganzheitliche, betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise die zur Sanierung anstehenden Unternehmen mit all ihren komplexen Facetten erfassen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten und auf der Basis wirtschaftlich sinnvoller Lösungen entsteht nach einer gründlichen Prüfungs- und Analysenphase ein Sanierungskonzept. In den Augen unserer Sanierungsberater ist die Prüfung der betriebswirtschaftlichen Sanierungsfähigkeit von Unternehmen in Schieflage insbesondere auch unter Berücksichtigung von Marktgesichtspunkten geboten.

Die Sanierung der Unternehmen bringt dabei auch gesamtwirtschaftlich positive Effekte, da der Erhalt von Arbeitsplätzen im Mittelpunkt steht. Durch den Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung wirken wir auch in politischen Gremien mit, um besondere betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten von Sanierungen deutlich zu machen. Als Herausstellung im Markt der Sanierungsberater dient nicht nur die Mitgliedschaft in unserem Fachverband, sondern auch der durch uns initiierte Titel „Sanierungsberater CMC – Certified Management Consultant“, der durch den BDU verliehen wird.

BDU Position zum präventiven Restrukturierungsrahmen

In Deutschland wird gegenwärtig ein sehr praxisrelevanter Gesetzentwurf erarbeitet, der ein weiteres Instrument bietet, um Unternehmen erfolgreich restrukturieren zu können. Anlass ist die europäische Richtlinie 2019/1023 zum präventiven Restrukturierungsrahmen, die in nationales Recht umgesetzt werden muss. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) sieht darin eine Riesenchance. Zugleich steigen die Befürchtungen bei den Restrukturierungsexperten, dass eine praxisnahe Lösung durch die zurzeit sehr konträren Forderungen maßgeblicher Interessengruppen komplett verwässert wird.

Burkhard Jung, Vorsitzender BDU-Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung: „Wir dürfen das neue Instrument auf keinen Fall zerreden. Und was wir ebenfalls nicht brauchen, ist ein Minimalkompromiss. Der Gesetzgeber sollte im weiteren Verfahren besonders darauf achten, dass der präventive Restrukturierungsrahmen sehr frühzeitig und besonders auch im Mittelstand eingesetzt werden kann.“ In einem Positionspapier hat der BDU konkrete Umsetzungsvorschläge für das Gesetzesvorhaben und zu den wesentlichen Themenfeldern erarbeitet. Das Positionspapier können Sie hier herunterladen.

Frühwarnindikatoren gemäß der EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen

Die EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen fordert in Art. 3 die Bereitstellung von Frühwarnsystemen. Ziel ist es, Krisen möglichst früh zu erkennen, um mit präventiven Restrukturierungsmaßnahmen existenzgefährdenden Verschärfungen vorzubeugen. Der Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung des BDU strebt an, ein einfaches und nutzerfreundliches Frühwarnsystem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entwickeln

und dies öffentlich zugänglich zu machen. Im Rahmen eines Beitrags in der Zeitschrift KSI wird vom wissenschaftlichen Beirat des Fachverbands (Prof. Dr. Markus W. Exler und Prof. Dr. Henning Werner) ein Zwischenbericht über den Arbeitsstand im Hinblick auf die Erarbeitung eines entsprechenden Frühwarnsystems gegeben.

Download: "Frühwarnindikatoren gemäß der EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen"

BDU Position zur Sanierung von KMU

Zum 1.1.2021 ist das StaRUG, das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, in Kraft getreten. Mit dem StaRUG kann ein von Zahlungsunfähigkeit bedrohtes Unternehmen ohne Insolvenz in einem Restrukturierungsverfahren entschuldet werden. Das StaRUG ist die deutsche Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen. Im StaRUG-Verfahren werden Schuldenschnitte oder Stundungen vereinbart. Wenn die Gläubiger den Restrukturierungsplan akzeptieren, ist die Insolvenz abgewendet.

Das StaRUG stellt wie in einem Werkzeugkasten eine Reihe von Restrukturierungsinstrumenten zur Verfügung, um die Insolvenz eines Unternehmens zu vermeiden. Im Rahmen der Diskussion im Vorfeld der Einführung des StaRUG ist viel darüber gesprochen und geschrieben worden, ob ein derart komplexes Restrukturierungsgesetz auch Hilfestellung für kleine und mittlere Unternehmen bietet. Eine Fragestellung, die natürlich auf die ganze Breite der Restrukturierung ausgedehnt werden kann, von der außergerichtlichen Sanierung bis zum Insolvenzverfahren. Denn in allen Bereichen der Restrukturierung haben wir es heute mit komplexen und haftungsrelevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen zu tun.

Download: „Positionspapier zur Sanierung von KMU“

Der Vorstand und wissenschaftliche Beirat des Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung

Vorstand Sanierungsberatung und Insolvenzberatung

Vorstand  

Burkhard Jung, Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH (Vorsitzender)

 

Prof. Dr. Markus W. Exler, Institut für Grenzüberschreitende Restrukturierung, Fachhochschule Kufstein

 

Klaus-Dieter Pruss, Unternehmensberatung und Management

 

Tamara Kaes, Kaes und Kollegen GmbH

 

Reinhard Willemsen, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wissenschaftlicher Beirat:

 

Prof. Dr. Diane Robers, Strascheg Center for Impact in Innovation and Entrepreneurship, EBS Universität für Wirtschaft und Recht  

  

Prof. Dr. Henning Werner,  Dekan des Fachbereichs Wirtschaft der SRH Hochschule Heidelberg  

Ihr Ansprechpartner in der BDU-Geschäftsstelle

Kai Haake steht Ihnen als Fachverbandsmanager gerne für Fragen zur Verfügung.

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