Young Consultancy im Überblick
Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen BDU e.V. hat strenge Aufnahmekriterien, die unter anderem eine längere zeitliche Bewährung am Markt voraussetzen. Fünf Jahre Berufserfahrung, davon drei Jahre Selbstständigkeit oder Führungsverantwortung als Unternehmensberater sind die Mindestanforderungen für eine Mitgliedschaft im Verband. Der Grund für diese hohe Hürde ist die Tatsache, dass die Mitgliedschaft im BDU allgemein als Kompetenzsiegel für qualifizierte und seriöse Beratung anerkannt wird. Nun kann der BDU aber nicht so tun, als dürfe Unternehmensberatung erst nach fünf Jahren Berufserfahrung angeboten werden. Das wäre widersinnig, denn auch die Mitglieder haben irgendwann einmal mit der Beratung begonnen, ihre ersten Erfahrungen gemacht und ihre Kompetenz entwickelt.
Regelmäßige Informationen aus der Branche, Vertragsmuster, günstige Weiterbildungsangebote, Zugang zur Beraterdatenbank, zum Titel CMC Certified Management Consultant, den BDU-Betriebsvergleichen, zur Berufshaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Erleichterung von Kooperationen und nicht zuletzt attraktive Einkaufsvorteile sind gerade in den ersten Jahren der Selbstständigkeit wichtige Nebenbedingungen, die über den durchgreifenden Erfolg oder Misserfolg einer jungen Unternehmensberatung bestimmen können. Der Status „Young Consultancy“ soll aber keine preiswerte Alternative zu einer BDU-Mitgliedschaft sein und steht deshalb Unternehmensberatungen nur so lange zur Verfügung, wie die Mitgliedschaftsvoraussetzungen noch nicht erfüllt werden. Danach soll der Wechsel in die Mitgliedschaft im Branchenverband erfolgen.
Ihre Vorteile
+ Kundenkontakte durch Beraterdatenbank
+ Kooperationspartner finden
+ Titel Certified Management Consultant ohne Lizenzgebühr
+ Weiterbildung zu Mitgliedskonditionen
+ Mitarbeit in BDU-Fachverbänden
+ Kostenlose Marktstudie "Facts & Figures"
+ Zugang zum Intranet
+ Vertrags- und AGB-Muster
+ BDU-Berufshaftpflichtversicherung
+ Autovermietung
+ Autokauf und Autoleasing
+ Trainingsmaterial und Software für Berater
Voraussetzungen
Der Status „Young Consultancy“ ist ein Angebot der BDU Servicegesellschaft für Unternehmensberatungen mbH (im Folgenden „BDU GmbH“) für frisch gegründete oder junge Unternehmens- und Personalberatungen. Der Status „Young Consultancy“ kann daher nicht gegeben werden, wenn formal bereits eine Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen BDU e.V. möglich ist.
Senden Sie den Antrag zusammen mit dem tabellarischen Lebenslauf aller Geschäftsführer und ggf. mit weiteren Qualifikationsnachweisen an die BDU GmbH. Diese prüft die Unterlagen summarisch auf die Integrität des Antragstellers. Sie bestätigt bei positiver Prüfung den Status anschließend; die Unternehmensberatung erhält zeitgleich alle notwendigen Unterlagen zur Nutzung des BDU-Einkaufsservices (Login zum Intranet).
Der Status gilt ab Bestätigungsdatum für ein Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf textlich gegenüber der BDU GmbH gekündigt wird. Der Status endet zudem automatisch mit Ablauf des Bezugsjahres, in dem das Beratungsunternehmen formal BDU-Mitgliedschaftsfähig wurde. Die BDU GmbH darf den Status fristlos kündigen, wenn die Unternehmensberatung ihre Beratungstätigkeit im Widerspruch zu den Berufsgrundsätzen des BDU e.V., „Grundsätzen ordnungsgemäßer Personalberatung (GoPB) oder den „BDU-Qualitätsstandards in der Beratung“ ausübt. Die BDU GmbH kann aus sonstigen wichtigen Gründen, etwa bei grundsätzlicher Überarbeitung ihres Leistungsspektrums mit einer Frist von 6 Monaten kündigen.
Die Unternehmensberatung kann Dritten gegenüber auf ihren Status hinweisen, wenn dadurch nicht der Eindruck entsteht, sie sei Mitgliedsunternehmen des BDU e.V. Das gilt besonders bei Bezugnahmen auf Berufsgrundsätze, die GoPB, die Qualitätsstandards oder eine Listung auf bdu.de.
Ihre Ansprechpartnerin
Haben Sie Fragen oder Wünsche zum Young Consultancy Programm? Nicole Ridder steht Ihnen gerne zur Verfügung.