Baden-Württemberg

Vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg wurde ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, welches durch einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss bei der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u. a. für laufende Betriebskosten unterstützen soll.


Für wen?


Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben und sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden. 


Wie viel?


Die Höhe der Soforthilfe wird nach der Anzahl der Beschäftigten wie folgt gestaffelt:
bis zu 5 Beschäftigte 9.000 Euro
bis zu 10 Beschäftigte 15.000 Euro
bis zu 50 Beschäftigte 30.000 Euro


Beantragung:


Den Antrag finden Sie hier: https://assets.baden-wuerttemberg.de/pdf/200325_Antrag_Soforthilfe-Corona_BW.pdf

 

Antrag vollständig ausfüllen, unterschreiben, einscannen oder fotografieren und als PDF abspeichern. Anschließend das Portal der Kammern öffnen (www.bw-soforthilfe.de), Kontaktdaten eingeben, Antragsformular hochladen und abschicken.


Alle Details auf einen Blick erhalten Sie unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/