Brandenburg

Die Landesregierung Brandenburgs hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, dessen Zuschüsse eine schnelle und angemessene finanzielle Hilfestellung zur Milderung von unmittelbaren Schäden und Nachteilen durch die Corona-Krise darstellen sollen.


Für wen?


Die Soforthilfe richtet sich an gewerbliche Unternehmen (im Sinne § 2 GewStG) mit bis zu 100 Beschäftigten und Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg, die aufgrund von Corona in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.


Wie viel?


Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Erwerbstätigen und wird wie folgt gestaffelt:


bis zu 2 Beschäftigte bis zu   5.000 Euro
bis zu 5 Beschäftigte bis zu 10.000 Euro
bis zu 15 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro
bis zu 50 Beschäftigte bis zu 30.000 Euro
bis zu 100 Beschäftigte bis zu 60.000 Euro


Beantragung:


Die Soforthilfe können schnell und unbürokratisch bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragt werden: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/

 

Hier kommen Sie direkt zum Antragsformular:
https://www.ilb.de/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mit-programmzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/antrag-soforthilfe-corona-brandenburg.pdf

 

Unabhängig von der Soforthilfe gibt es ein Formular für Steuererleichterungen:
https://mdfe.brandenburg.de/media_fast/4055/Steuererleichterungen_wegen_Auswirkungen_des_Coronavirus_25-03-2020.pdf