Thüringen

Das Corona-Soforthilfeprogramm richtet sich an Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, welche durch die Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 entstanden ist.

 

Für wen?


Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen) und wirtschaftsnahe freie Berufe und Unternehmen aus der Kreativwirtschaft mit einer Betriebsstätte in Thüringen.


Wie viel?


Die Zuschüsse des Corona-Soforthilfeprogramms sind gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten in Vollzeit:


bis zu 5 Beschäftigte bis zu 5000 Euro
6 bis 10 Beschäftigte bis zu 10.000 Euro
11 bis 25 Beschäftigte bis zu 20.000 Euro
26 bis 50 Beschäftigte bis zu 30.000 Euro


Beantragung:


Der Antrag zum Soforthilfeprogramm ist zu finden bei der Thüringer Aufbaubank (TAB):
unter: https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020#download


Der Antrag ist als Scan (PDF) zur zuständigen IHK / HWK zu mailen oder via Post zu senden.

 

Zudem gibt es ein Antragsformular für Steuererleichterungen bzw. Stundungen:
https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/Vordrucke/Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Coronav.pdf