Teilt eine Frau ihrem Arbeitgeber mit, dass sie schwanger ist oder stillt, stellt sich regelmäßig die Frage, was der Arbeitgeber nun beachten muss: Welche Schutzmaßnahmen muss er treffen? Welche Besonderheiten gelten – insbesondere im Hinblick auf Arbeitszeiten etc.?
mehr lesenLieferkettensorgfaltspflichtengesetz - mehr Segen als Fluch, mehr Chance als Nachteil und gekommen, um zu bleiben!
War in der Vergangenheit eine möglichst effiziente Beschaffung die oberste Maxime, wird der Fokus jetzt auf Lieferantenmanagement und nachhaltigen Lieferketten liegen müssen. Das erfolgreiche Management und die strukturierte Entwicklung der Ethikstandards und Nachhaltigkeit sollen schließlich die Wertschöpfung steigern, das reine Monitoring wird das nicht leisten. Dem Einkauf fällt dabei wenig überraschend eine zentrale Rolle zu. Aber Vorsicht bitte, es betrifft das ganze Unternehmen.
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Verbreiten Arbeitnehmer eine unzutreffende Behauptung über einen Vorgesetzten oder Kollegen im Rahmen von WhatsApp an einen Kollegen, kann dies im Einzelfall eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.3.2019 – 17 Sa 52/18).
Sie haben bereits für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen? Prima, dann kennen Sie bereits die Belastungsfaktoren für jeden Arbeitsplatz und es ist für Sie ein Leichtes, die Gefährdungsbeurteilungen um die mutterschutzbezogenen Gefährdungen zu ergänzen. Dazu ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, unabhängig davon, ob gerade eine schwangere oder stillende Frau beschäftigt wird. Bis zum Jahresende 2018 haben Sie noch Zeit, die Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorzunehmen. Danach tritt der § 32 Abs. 1 Nummer 6 des Mutterschutzgesetzes in Kraft.
mehr lesenDie Große Koalition ("GroKo") verfolgt das Ziel, Wirtschaftskriminalität wirksam zu verfolgen und angemessen zu ahnden. Zur Erreichung dieser Ziele will die GroKo die Unternehmenssanktionen neu regeln.
mehr lesenDie Datenschutz-Grundverordnung (ebenso BDSG - neu) wird am 25. Mai 2018 scharf geschaltet. Bieten Sie Waren oder Dienstleistungen in der europäischen Union oder in Deutschland an? Haben Sie Mitarbeiter? Bieten Sie im fremden Namen, d.h. im Auftrag eines Dritten, Waren oder Dienstleistungen in der europäischen Union oder in Deutschland an? Wenn Sie eine oder mehrere der folgenden Fragen mit Ja beantworten, fallen Sie mit Ihrem Unternehmen in den Geltungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung.
mehr lesenAufgrund der aktuellen politischen Diskussion über die Zukunft der Rente und nicht zuletzt bedingt durch zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts Ende vergangenen Jahres (BSG, Urteile v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R und B 12 KR 10/14 R) ist die Frage, ob ein Gesellschaftergeschäftsführer der Sozialversicherungspflicht unterliegt oder nicht, wieder stärker in den Fokus gerückt.
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